Pflegegrad & Behandlungspflege

Zwei Wege zur Unterstützung – klar erklärt.

Pflegegrad = Pflegekasse, Selbstständigkeit im Alltag. Behandlungspflege = Krankenkasse, ärztlich verordnet, auch ohne Pflegegrad.

Die fünf Pflegegrade

Von gering bis besonders

Pflegegrad 1
Gering

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 2
Erheblich

Erhebliche Beeinträchtigung.

Pflegegrad 3
Schwer

Schwere Beeinträchtigung.

Pflegegrad 4
Schwerst

Schwerste Beeinträchtigung.

Pflegegrad 5
Besonders

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen.

Begutachtung

Sechs Bereiche werden geprüft

  • Mobilität
  • Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen & Psyche
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit Krankheit & Therapie
  • Alltag & soziale Kontakte

Antrag & Ablauf

Vom Antrag bis zur Versorgung

  1. 1Antrag bei der Pflegekasse
  2. 2Termin zur Begutachtung
  3. 3Erfassung der Selbstständigkeit
  4. 4Entscheidung der Pflegekasse
  5. 5Planung der Leistungen
  6. 6Ggf. Widerspruch
Checkliste: So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor+
  • Was funktioniert nicht mehr allein?
  • Wie häufig ist Hilfe nötig?
  • Gibt es nächtlichen Hilfebedarf?
  • Welche Medikamente/Therapien laufen?
  • Besteht Sturzrisiko?
  • Orientierungsprobleme?
  • Was übernehmen Angehörige?
  • Welche Arztberichte liegen vor?

Ambulante Hero garantiert keinen bestimmten Pflegegrad. Über die Einstufung entscheidet die Pflegekasse.

Mögliche Maßnahmen

Was ärztlich verordnet werden kann

Medikamentengabe
Injektionen
Blutzuckermessung
Wundversorgung
Verbandswechsel
Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
Katheter- & Stoma­versorgung
Weitere Maßnahmen gemäß Verordnung

Ablauf

Von der Verordnung zur Versorgung

  1. 1
    Medizinischer Bedarf

    Eine Maßnahme wird zu Hause benötigt.

  2. 2
    Ärztliche Beurteilung

    Arztpraxis prüft die Notwendigkeit.

  3. 3
    Verordnung

    Maßnahme, Häufigkeit und Dauer werden festgelegt.

  4. 4
    Krankenkasse

    Verordnung wird zeitnah eingereicht.

  5. 5
    Pflegedienst

    Ablauf und Kapazität werden abgestimmt.

  6. 6
    Versorgung

    Die vereinbarte Versorgung beginnt.

Häufige Fragen

Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?+

Nein. Entscheidend sind medizinische Notwendigkeit und ärztliche Verordnung.

Wer darf verordnen?+

Haus-, Fach- oder Krankenhausärztinnen und -ärzte.

Wer zahlt?+

Die gesetzliche Krankenkasse prüft die Kostenübernahme. Zuzahlungen möglich.

Kann ich beides gleichzeitig nutzen?+

Ja – Pflegegrad-Leistungen und Behandlungspflege schließen sich nicht aus.

Wir stellen keine Diagnosen und können weder eine Verordnung noch die Genehmigung durch die Krankenkasse garantieren.

Unsicher, was für Sie passt?

Wir ordnen die Situation gemeinsam ein – kurz, verständlich und ohne Verpflichtung.

Erstgespräch

Sie müssen nicht schon alle Antworten kennen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir helfen Ihnen dabei, Pflegebedarf, Pflegegrad, ärztliche Verordnung und mögliche Leistungen verständlich zu ordnen.